Was kostet eigentlich ein Langzeitstudent?


 

von Salvatore Barbaro

In den Meininger Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (Gebührenfreies Studium für Regelstudienzeit plus vier Semester, Anm. der Red.) wurde nicht nur die Gebührenfreiheit des grundständigen Studiums vereinbart, sondern auch das Tor für Gebühren für sogenannte Langzeitstudenten - wie sie in Baden-Württemberg schon eingeführt wurden, weit aufgeschlagen. Auch wenn dieser Beschluß in den Ländern unterschiedlich genutzt wird, fokussiert sich nun die Diskussion auf den richtigen Umgang dieser Gruppe von Studenten. Diese würde, so die Argumentation insbesondere des niedersächsischen Wissenschaftsministers Thomas Oppermann (SPD), zu viele Ressourcen verbrauchen. Tatsächlich aber basiert diese Behauptung auf unausgegorenen Überlegungen. Bei genauerem Hinsehen sind Langzeitstudierende eher eine Entlastung der öffentlichen Haushalte als eine Balastung.

 

So steckt hinter der These von den teuren Langzeitstudierenden die Vorstellung, die zusätzlichen Kosten des Studiums stiegen mit der Semesterzahl. Diese Vorstellung ist irrig. Studierende, die beispielsweise aufgrund von Kindererziehung, oder weil sie einer Beschäftigung nachgehen, länger eingeschrieben sind, besuchen während der Regelstudienzeit weniger Veranstaltungen und erbringen weniger Leistungsnachweise als Studierende, die in der Regelstudienzeit das Studium abschließen. Am Ende des Studiums werden sie aber die gleiche Anzahl von Leistungen erbracht haben, also die gleiche Menge an Ressourcen genutzt haben. Und selbst wenn Studierende mehr Veranstaltungen besuchen, so kosten sie nicht zwingend mehr, denn die Kosten fallen insbesondere durch Prüfungsleistungen an. Da es annahmegemäß keinen Sinn macht, sich öfter einer Examensprüfung zu unterziehen, ist es also unerheblich, wieviel Zeit zwischen Erstimmatrikulation und Examen liegt. Wenn weitere, nicht obligatorische Vorlesungen besucht werden, so verursacht dies keine zusätzlichen Kosten (Grenzkosten), solange der Hörsaal nicht überfüllt ist. Eine Gebühr auf diesen zusätzlichen Besuch von Vorlesungen wäre ökonomisch gesehen höchst ineffizient, da der effiziente Preis den Grenzkosten entspricht, die hier Null sind.

 

Eine zweite Argumentation zielt darauf ab, daß die Universitäten in Abhängigkeit der Studierendenanzahl finanzielle Mittel zugesprochen bekommen. Deshalb wären die Leistungen des Staates an die Hochschulen umso höher, je länger die Studierenden an der Hochschule verweilen würden. Wer sich mit den Hochschulfinanzen näher beschäftigt, der weiß, daß sich die Mittel nur an den Studierenden der Regelstudienzeit orientieren. Studierende im zwölften Semester beispielsweise bescheren der Hochschule keine zusätzlichen Einnahmen und somit dem Steuerzahler keine zusätzlichen Ausgaben.

 

Ein dritter Argumentationsstrang zielt auf die fiskalen Opportunitätskosten. Das sind die Steuereinnahmen des Staates, auf die dieser verzichten muß, weil der Student statt einer Beschäftigung nachzugehen ein Langzeitstudium absolviert. Dies gilt aber zwingend nur in einer Situation mit Überbeschäftigung, nicht in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Zwar finden natürlich Hochschulabsolventen in ihrer übergroßen Mehrheit eine Beschäftigung, bei dieser Frage geht es aber darum, ob kürzere Studienzeiten auch wirklich das Arbeitsvolumen ausweiten würden. Wenn nicht, dann verdrängt der eine den anderen vom Arbeitsmarkt und der Fiskus sowie der Parafiskus (Sozialversicherungen) haben keinerlei zusätzliche Einnahmen. Das Arbeitsvolumen erhöht sich dann, wenn die Nachfrage zunimmt. Studierende schaffen aber keine neue Nachfrage nach Gütern und Diensten, nur weil sie einen Hochschulabschluß haben. Das ist der Unterschied zu Einwanderern, die neue, zusätzliche Nachfrage mitbringen. Es ist sicherlich nicht richtig, das Arbeitsvolumen als konstant anzusehen, aber in der Diskussion um Langzeitstudiengebühren werden die Arbeitsmarktpolitischen Wirkungen völlig überschätzt, indem makroökonomische Zusammenhänge ignoriert werden.

 

In der Hochschule befinden sich, so ein vierter Argumentationsstrang, potentielle Unternehmensgründer, die ihren Abschluß herbeisehnen, um endlich unternehmerische Aktivitäten entfalten zu können. Dies ist zweifellos richtig, ob diese aber gerade die Langzeitstudierenden sind, darf bezweifelt werden, zumal für diese der Anreiz für einen schnellen Abschluß sowieso schon vorhanden ist und nicht erst durch das Androhen einer Gebühr in viersteilliger Höhe geschaffen werden muß.

 

Diese Kostenbetrachtung sollte um die gesparten Kosten des Staates durch das Verbleiben an den Hochschulen erweitert werden. Solange jemand eingeschrieben ist, hat er keinen Anspruch auf Zuwendungen wie die Sozialhilfe. Studentenspezifische Sozialleistungen gibt es sowieso nicht mehr, da die Förderung durch das BAföG an die Regelstudienzeit gekoppelt ist. Insofern sollte sich die Politik überlegen, ob sie wirklich einen Anreiz zum Verlassen der Universität schaffen möchte. Schon heute registrieren die Hochschulen verstärkt den Fall, daß Studierende ihr Studium kurzfristig abbrechen, um aus einer zeitlich befristeten Notlage heraus Sozialhilfe beantragen zu können. Wenn diese dann nach ein oder zwei Jahren zurückkehren, dann haben sie die Abbrecherquote nach oben getrieben. Soviel zur Abbruchsstatistik. Ähnlich verhält es sich mit den Beiträgen zur Sozialversicherung. Studierende werden über ihre Eltern in die Krankenversicherung integriert, doch müssen sich Studierende selbst versichern, wenn sie das 25. Lebensjahr (entsprechende Verlängerung durch Pflichtdienste) vollendet haben.

 

Auch die geringfügige Beschäftigung vieler Studierender schafft keine sozialen Kosten, die spezifisch auf die Immatrikulation zurückzuführen sind. Studierende, die über 630-DM-Jobs ihren Lebensunterhalt mitfinanzieren (und dies betrifft einen großen Teil), können durch diese Tätigkeit anderen Personen die Integration auf dem Arbeitsmarkt erschweren, doch dies ist kein besonderes Problem durch die Studierenden. Im Gegenteil: Eine weniger restriktive Ausbildungsförderung würde den Anreiz oder Zwang zu einer solchen Beschäftigung vermutlich eher senken und somit positive Effekte für die Arbeitslosenstatistik ausüben. Eine Strafgebühr würde sich folglich entsprechen gegenteilig auswirken.

 

Langzeitstudiengebühren schaffen einen Anreiz, den Studierendenstatus zu verlassen und sich in die Arbeitslosenstatistik einzureihen. Der dann entstehende Anspruch auf Sozialleistungen belastet die Haushalte und dies vielleicht in stärkerem Maße als die entgangenen fiskalen Einnahmen durch verbilligte Theaterbesuche usw. Die Begründung für diese Studiengebühren entpuppt sich als Gerede.

Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, Studierenden in höheren Semestern eine Hilfe zum Abschluß anzubieten. Argumente für solche Hilfsmaßnahmen, die an den Ursachen des langen Studiums ansetzen, gibt es zuhauf.

 

 

 

Studienguthaben - Stoppuhr - Standort

Zwangsgebühren – schwer im Trend. Ein kurzer Überblick


von Shida Kiani und Lambert Heller


Nun ist es also bald soweit: Nach dem “Vorbild” Baden-Württembergs werden noch in diesem Jahr in Niedersachsen als zweitem Bundesland offiziell Studiengebühren eingeführt. Hatte die hiesige Landesregierung bereits seit längerer Zeit vorgesehen, mit der Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes Gebühren für SeniorstudentInnen, GasthörerInnen und das “Zweitstudium” zu erlassen, so sollen nun auch die sogenannten Langzeit­student­Innen für ihren weiteren Besuch der Uni zahlen. Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus vier “Toleranzsemestern” werden pro Semester 512 Euro fällig, dabei gezählt werden wohlgemerkt alle Hochschul- und nicht die jeweiligen Fachsemester. Übergangsregelungen sind bisher nicht vorgesehen, so dass voraussichtlich bereits ab Sommersemester 2003 allen unter das genannte Kriterium fallenden StudentInnen ihr längerer Verbleib an der Hochschule teuer zu stehen kommen wird. Selbstverständlich und ähnlich den BAföG-Regelungen werden StudentInnen mit Kindern, unipolitisch Engagierte und andere “Härtefälle” durch eine bestimmte zusätzliche Anzahl gebührenfreier Semester etwas länger als die/der gemeine “BummelstudentIn” vor der Zahlungspflicht geschont. Ähnlich verhält es sich auch mit den StudentInnen, die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und sich deshalb möglicherweise in Sicherheit wähnen: Durch “Studienguthaben” werden ihnen, zumindest vorerst, einige kostenfreie Semester im Erststudium zugestanden. Dies sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Be­schluss, in Zukunft zunächst nur gegen ausgewählte, als randständig geltende Student­In­nen Stu­diengebühren zu verhängen, erst den Anfang bildet. Gewollt ist mehr: Das Ende des ge­bührenfreien Studiums. Auch von einer Ge­büh­renerhebung ab dem ersten Semester ist nicht erst seit gestern die Rede.

 

Die Studiengebühren – Nur untaugliche Lückenfüller der Landeshaushalte?

 

Leider weder “nur” noch “untauglich” … Die Argumente der BefürworterInnen von Gebühren scheinen zunächst fadenscheinig und lediglich kurzfristig motiviert. Nach all der “Bildungsrevolution”, demokratischer Öffnung der Universitäten und Kritik an vergangenen elitären Wissenschaftsidealen in den 70er Jahren, verweisen die einst so idealistischen LandespolitikerInnen jetzt meist schlicht auf zu stopfende Löcher in ihrem Haushalt und exekutieren damit ganz pragmatisch den allgegenwärtigen Sachzwang, der neuerdings Sparzwang heißt. Ein leichtes, gerade diese stets in den Vordergrund geschobene finanzpolitische Begründung zu entkräften – mag man denken. So decken denn auch verschiedene Fraktionen der Studiengebührengegner eine “Milchmädchenrechnung” nach der anderen auf:

 

Wie in Baden-Württemberg bereits zu beobachten, steigen mit der Einführung von Studiengebühren die Abbruchszahlen, es werden “Abbrüche statt Abschlüsse” produziert. Damit sinken nicht nur die geplanten Einnahmen aus den Gebühren, sondern es steigen auch die staatlichen Ausgaben. Denn ohne Studien­ab­schluss und mit dementsprechenden Berufsaussichten wandert die (wieder) neu entdeckte “Finanzierungsquelle”, ebenfalls schon Baden-Württemberg vorgemacht, zum Teil direkt in die Sozialhilfe ab. In der Tat: Große Einnahmen sind von dieser Seite in nächster Zeit wohl auch nicht zu erwarten.

 

Jene Kritik kann die Einführung von Studiengebühren nur als “kontraproduktiv” begreifen. Kontraproduktiv ist sie allerdings nicht einmal in Hinsicht auf die Landeshaushalte, die so saniert werden sollen, denn seit einiger Zeit wird auch die bisherige Praxis in der Vergabe von Sozialhilfe zur Disposition gestellt. So ist es noch keineswegs ausgemacht, ob ein durch Gebühren erzwungener Abbruch nicht tatsächlich manchen demnächst arbeitslosen Akademiker in einen Sozialhilfeempfänger verwandelt, der noch für jeden kommunalen Dienst und diverse Billiglohnarbeiten zwangsverpflichtet werden kann. Und dem obendrein, selbst wenn er sich dem verweigert, jede weitere Sozialleistung bis auf Null gekürzt werden kann. Kontraproduktiv sind die Studiengebühren noch nicht einmal für das Programm des öffentlichen Hoch­schul­zugangs. Denn anders als manche Kritiker­Innen unterstellen diente dieses nie der Mensch­heits­beglückung, sondern nahm auch in den “goldenen 70ern” stets daran Maß, wie viele und welche akademisch gebildete Lohnabhängige auf dem Arbeitsmarkt fehlten. Der öffentliche Hochschulzugang bleibt ebenso erhalten wie dieses Kriterium der Bewirtschaftung der Hochschulen – nur fällt das Urteil über die anstehenden Maßnahmen heute etwas anders aus.

 

RektorInnen und Studierende im Namen der Hochschulautonomie vereint gegen das “Langzeitstudium”

 

Die Durchsetzung der Gebühren findet im Rahmen einer grundsätzlichen Umgestaltung des Bildungs- bzw. Hochschulwesens statt, welche die Entwicklungen der 70er Jahre zum Teil wieder umkehrt und vor allem die Rolle des Staates umdeutet. Hatte dieser sich bisher, beispielsweise durch Verordnungen, Genehmigungen und seine Geldvergabepolitik, wesentlich mehr Möglichkeiten zur Detailsteuerung der Universitäten herausgenommen, so zieht er sich jetzt insofern daraus zurück, als dass er seinen Einfluss weitestgehend auf die Festsetzung von gesetzlichen Rahmenrichtlinien und die leistungsbezogene Mittelvergabe an die Universitäten beschränkt. Die nun “autonomen” Unis sollen so verstärkt um die knappen öffentlichen Gelder konkurrieren, die ihnen jetzt nicht mehr allein zur Erfüllung ihrer staatlich definierten Aufgaben, sondern anhand eines zu erfüllenden Leistungskatalogs zugewiesen werden. Als Bemessungskriterien für die von ihnen zu erbringende Leistung werden hierbei die Zahl der Studien­anfänger­Innen, die Zahl der StudentInnen in der Regelstudienzeit und die Zahl der Absolvent­In­nen zugrundegelegt. Interne und externe Evaluationen sollen anhand dieser quantitativen Maßstäbe ermitteln, wie es um die Qualität von Forschung und Lehre bestellt ist und welcher Platz der jeweilige Uni in den nationalen und internationalen Hochschulrankings zusteht. Um in diesem Wettbewerb gut dazustehen, sollen die Unis ein eigenes “Profil” entwickeln, ver­mehrt Drittmittel einwerben, schneller und damit effizienter Entscheidungen treffen, in kürzerer Zeit zu absolvierende Studiengänge (Bachelor/Master) anbieten etc. Durch die derzeitigen Umstrukturierungen wird so ein Eigeninteresse der Unis an der erfolgreichen Umsetzung der Reformen und an einer effizienteren Gestaltung des Hochschulbetriebs geschaffen. Ein Interesse, dass auch bei den StudentInnen in verstärktem Maße von Nöten ist – zumal von vielen Seiten “negative Effekte” auf die Sozialstruktur der StudentInnen befürchtet werden, vor allem eine Abschreckung “bildungsferner Schichten” von der Aufnahme eines Studiums, hohe AbbrecherInnenquoten etc.

 

Sollten die oft herbeigeforderte Verstärkung der studentischen “Eigeninitiative” und die “höhere Qualität” der Lehrveranstaltung etwa ausreichen, um diese Effekte zu kompensieren? Mit dem vorgelegten Konzept jedenfalls nicht, ist man sich im Lager der Gegner­Innen, zu denen man diesem Fall sogar die Hochschulrektorenkonferenz rechnen kann, momentan einig. Aufgrund der, meist aus StudentInnenkreisen formulierten, Klage darüber, dass die gegenwärtigen Bedingungen an der Universitäten – überfüllte Hörsäle, leere und oft geschlossene Bibliotheken, mangelnde Betreuung, etc., die Liste will kein Ende nehmen usf. - ein schnelleres Studium kaum ermöglichten, werden vermehrt Verbesserungsvorschläge laut, die günstigere Studienbedingungen vor der Einführung von Gebühren einfordern, die dann ja auch vielleicht überflüssig werden könnten, weil sowieso alle schneller studieren. Und wenn schon Gebühren, dann sollen sie wenigstens den Hochschulen selbst – eben zur “Qualitätssicherung” neben dem ohnehin fälligen Verwaltungsaufwand – zugute kommen, und nicht, wie momentan geplant, zu 2/3 dem Landeshaushalt zufließen. Den Vorwurf der Faulheit will sich da niemand so recht gefallen lassen, im Zweifelsfall kann man halt nicht so fleißig und produktiv sein, wie man gerne möchte. Einig ist man sich bei allen Unterschieden offenbar darin, dass die Verkürzung der Studienzeiten selbst eine gute und zeitgemäße Sache ist.

 

Formen und Inhalte des Studierens sollen für den Standortwettbewerb fit gemacht werden.

 

Die öffentliche Diskussion interessiert nur noch, wie das am Besten zu machen sei. Erklärtes Ziel nicht nur der offiziellen Hochschulpolitik, sondern auch zahlreicher KritikerInnen von studentischer Seite ist heute die Reduktion des Kostenfaktors Bildung. Damit ist die Aufgabe der Hochschulen keineswegs verneint, sondern präzise gestellt: Zur “Sicherung des Standorts Deutschland” werden viele gut und “praxisnah qualifizierte” Fachkräfte und nur wenige wissenschaftlich gebildete “kreative Potentiale” gebraucht; beides soll das Hochschulsystem ganz bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Im internationalen Vergleich, so hat nicht nur die OECD-Studie festgestellt, hinkt die Republik diesbezüglich dem entscheidenden Rest der Welt schließlich um einiges hinterher. So erweist sich denn auch die scheinbar widersprüchliche Position der PolitikerInnen, auf der einen Seite Studiengebühren einführen zu wollen, auf der anderen Seite aber von 90% Studienabschlüssen wie in Finnland zu träumen, als konsequent. Dass die Maßnahmen, mit denen Finnland und allen anderen Standorten genau solche Erfolge streitig gemacht werden, dennoch umstritten sind, liegt nicht daran, dass einige der DiskussionsteilnehmerInnen nicht an einem solchen Wettringen der Bildungsstandorte teilnehmen wollen. Der Diskussionsbedarf besteht bei der Wahl der Mittel zum Erreichen des Siegs: Gebühren, “Zwangs”-Beratung, eine Aufteilung in Bachelor- und Master-Studiengänge – der Möglichkeiten gibt es viele, und in variierender Mischung werden sie auch gerade umgesetzt.

 

Und wen bitte stört das?

 

Die Beschleunigung des Studiums bleibt selbstredend nicht ohne Konsequenzen für seine Inhalte. In sechs Semestern bis zum Abschluss bei erhöhten bzw. besser kontrollierten Anforderungen an die zu erbringende Leistung: Da bleibt nur wenig Zeit und Raum für die intensive Auseinandersetzung mit einem bestimmten Gegenstand. Gefragt ist stattdessen viel schnell zu erwerbendes und einzusetzendes Wissen. Die Festlegung des Wissenschaftsbetriebs darauf, ohne Umschweife berufsnahe Abschlüsse zu produzieren, schlägt sich inhaltlich nieder: Es soll sich unmittelbar nützlich machende “Problemlösungskompe­tenz” erworben, nicht jedoch der Grund irgend eines Problems erklärt werden. Wenigen Auserwählten allerdings soll auch in Zukunft die Möglichkeit eines vertieften und dazu immerhin um zwei Jahre verlängerten Studiums gegeben werden. Doch auch hier werden die Spielregeln verschärft: mehr zu erwerbende Scheine bzw. credit-points innerhalb der Studienzeit, Anwesenheitspflicht, Klausuren etc. sind allgegenwärtig und verändern auch den Charakter der “alten” Diplom- und Magisterstudiengänge “nachhaltig”. Die Studiengebühren sind ein Element dieser  zunehmenden Ver­schulung des Wissenschaftsbetriebs und der verschärften Kon­kurrenz­situation unter den StudentInnen während des Studiums. Sie sollen zum einen die StudentInnen zu einem zügigen Studium anhalten, und zum anderen die Selektion derjenigen, die für “höhere wissenschaftliche Weihen” in Frage kommen, vorantreiben.

 

Der Staat gibt der Freiheit der Wissenschaft keinen Korb – er gibt ihr eine neue Innenausstattung

 

Es ist sinnlos, vom Staat zu verlangen, er möge sich doch stattdessen wieder mehr um seine Schäfchen und ihre Bildung kümmern – und die Sinnlosigkeit liegt nicht nur darin begründet, dass früher keineswegs alles besser war. Die Hochschulen werden nach wie vor betrieben, um zukünftige Arbeitskräfte mit dem erforderlichen, also einem verwertbaren Wissen auszustatten. Die StudentInnen haben ebenfalls nach wie vor ein – nur allzu verständliches – Interesse daran, dass das so bleibt, da sich von Luft und Liebe allein ja doch schlecht leben lässt, und ihre zukünftigen Arbeitgeber statt tiefschürfender geistiger Ergüsse eher jugendlichen Elan bei mehrjähriger praktischer Erfahrung, mindestens einem Auslandssemester, einem Prädikatsexamen sowie drei Praktika erwarten. Dem Staat kommt dabei immer noch die Aufgabe zu, zwischen diesen Interessen zu vermitteln, also sowohl den nationalen Bildungsgrad nicht zum Teufel gehen zu lassen als auch dafür zu sorgen, dass das notwendige Menschenmaterial in angemessener Zeit zur Verfügung steht, und sich im besten Falle dieses Zurverfügungstellen auch noch zum persönlichen Ansporn macht. Geändert hat sich hierbei lediglich, dass nun der Maßstab der verwertbaren Nützlichkeit des Wissens unmittelbarer als zuvor angelegt wird, während es bisher offenbar ausreichte, dass die Wissenschaft sich selbst “freiwillig” diesem Zwang unterwarf. Gerade dadurch, dass der “Schutzraum” Wissenschaft auch nicht auf ihre unmittelbare Anwendung hin entwickelte Gedanken erlaubt und hervorbringt, trägt er schließlich mittelbar dazu bei, neue und durchaus für “den wirtschaftlichen Fortschritt” relevante Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.

 

Dass dieser wissenschaftliche Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Bestehenden nun nicht mehr dem “Zufall” überlassen und zudem schnell mehr kurzfristig anwendbares Wissen produziert werden soll, ändert zunächst nichts am sich gleichbleibenden Zweck dieser Veranstaltung.

 

Studiengebühren und Co: Adäquate Lösungen für eine falsche Aufgabe

 

Sicher bleibt dabei allerdings eines: Mit der Reform des Hochschulwesens im allgemeinen und der Einführung von Studiengebühren im besonderen werden die Möglichkeiten zu einem vertieften Studium und einem noch wissenschaftlich zu nennenden Erkennt­nisgewinn um ein vielfaches reduziert, und wer­den die ohnehin kaum vorhandenen Räume zur Entfaltung kritischer Gedanken weiter beschnitten. Was nach diesem bildungspolitischen Paradigmenwechsel davon übrig bleiben soll, ist eine verschulte Rumpfausbildung für möglichst viele und ein sich mehr oder weniger spezialisierender Ausflug von wenigen, durch “besondere Eignung” qualifizierten StudentInnen in wissenschaftliches Arbeiten.

 

Die bildungspolitisch engagierte Minderheit der Studierenden hält das überwiegend deswegen für fatal, weil der Staat mit diesem Plan seine eigentliche Aufgabe verfehle. Wir befürchten, dass es noch schlimmer ist: Dass dieser Plan ein passendes Mittel darstellt, um genau die Aufgabe zu bewältigen, die sich dieser Staat augenblicklich stellt, und die ihm streitig zu machen offenbar niemandem einfällt.

 

Shida Kiani und Lambert Heller sind im Allgemeinen Studierendenasschuss der  Uni Hannover



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